Für Geschwindigkeiten und Unfälle über180ist es am Ende doch eh irrelevant wieviel darüber... Sobald du die richtgeschwindigkeit überschreitest kann man Fahrlässigkeit rein nehmen und Begrenzungen über180 wären mir auch unbekannt. Wieso müsste dann ein Tacho relevant sein? Aber das ist alles Auslegung des Prüfers.
Betreffend der Leutchen: nur Rückleuchten rot seitlich gelb oder weiß mit gelben leuchtmitteln. Diese können dann auch abgenommen werden ohne E Zeichen...
Ja, Auslegung des Prüfers der Versicherung °!!!!!!!, ich habe bisher Unfälle von 160 -250 km/h hinter mir, und bin froh das meine Wagen mich geschützt haben.
Die MKIV welche ich hier schlachte, ist zum Beispiel mit 150kmh, in eine Leitplanke eingeschlagen, und das in einer zwar kniffligen Kurve, da Bodenwelle in einer Geraden im "Scheitelpunkt", diese Kurve fuhr ich sonst mit 180 bis 190 kmh, selbst mit meinem VR6, war ja 2006, aber ich war froh, das es kurz nach import aus England war, und die Sperre noch drin war.
Schuld war ein schleichender plattfuss. Die Versicherung stand nach Prüfung des Fahrzeugs für die enstandenen Schäden ein.
Aber nur weil die Auslandsversicherung griff.