Wenn der neue Linsenkörper ein E-Nummer hat ist es zulässig.. Ansonsten kann man wenn das Lichtbild stimmt ein abnahmen nach §21 machen lassen..
Jein hatten wir ja gestern Abend das Gespräch dazu
E Zeichen ist an sich ein Muss bei leuchtmitteln. Falls keines vorhanden kann man Blinker oder so über ein"funktioniert wie" ab nehmen bei Scheinwerfern müsste man aber eigentlich ein vollständiges Gutachten machen zur Abnahme(1xxxEuro). Wenn du Glück hast wird es einfach übersehen oder der Prüfer nimmt es so ab (was hält nicht100%legal ist).